AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Veranstalter

Die Yunicon wird veranstaltet von HAYU (Zlatko Hamzic) mit Sitz in der Dorfstrasse 4 in 8041 Graz.

Telefon: 0650/5403268

Email: info@hayuko.at

2. Vertragsschluss / Einbeziehung

1. Bestellungen von Eintrittskarten stellen lediglich ein Angebot auf den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Ein solcher kommt erst mit dem Erhalt der E-Mail mit Angaben zu Bezahlbestätigung unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zustande, die der Kartenbesteller (nachfolgend „Besucher“ genannt), nach der Bezahlung erhält. Der Besucher ist mit der Geltung der AGB einverstanden.

2. Der Veranstalter behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Besteller innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung mitgeteilt.

3. Bei Absage der Veranstaltung aufgrund von Verschulden des Veranstalters erstattet der Veranstalter den vollen Ticketbeitrag zurück. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung muss die Stornierung durch den Besucher innerhalb von vier Wochen seit Bekanntgabe der Verlegung erfolgen. Die Rückzahlung der Tickets erfolgt in beiden Fällen innerhalb von 90 Tagen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Durchführung

1. Die YuniCon (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) findet im Multiversum, Möhringgasse 2-4, 2320 Schwechat statt (nachfolgend „Veranstaltungsgelände“ genannt). Die AGB gelten für das gesamte Veranstaltungsgelände sowie für dessen Zuwegungen auf dem Gelände. Veränderungen des Veranstaltungsortes innerhalb des Multiversums sind möglich und werden vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

2. Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.

4. Programmänderung / Sprache

1. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen im angekündigten Programm vorzunehmen. Bei unwesentlichen Änderungen sind Ansprüche des Besuchers ausgeschlossen.

2. Der Veranstalter weist darauf hin, dass Teile des Programms auf Englischer Sprache stattfinden können. Übersetzungen werden in diesem Fall nicht bereitgestellt. Ansprüche von Besuchern, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, sind basierend hierauf ausgeschlossen.

3. Bei Verzögerungen im Programmablauf besteht kein Anspruch auf Ersatz. Darüber hinaus können einzelne Programmpunkte in Räumen mit geltenden Maximalkapazitäten stattfinden. Zur Sicherheit der Besucher werden diese vom Sicherheitspersonal eingehalten. Eine Teilnahme an diesen Programmpunkten kann nicht garantiert werden.

5. Zutritt

1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, die bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen ist. Das Aufsichtspersonal ist an entsprechender Bekleidung zu erkennen.

2. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

3. Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

4. Der Zutritt für Hunde – ausgenommen Blindenhunde – und andere Haustiere zum Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

5. Sollten bei einzelnen Bereichen oder Hallen partiell eine Überfüllung drohen, ist das Sicherheitspersonal dazu befugt den Zutritt zu diesen Bereichen temporär zu verweigern und Besucherströme sicherheitsorientiert zu lenken. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

6. Gäste der Veranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass Taschen, Kisten, Rucksäcke oder andere Transportgegenstände bei Betreten und Verlassen der Veranstaltung stichprobenartig durchsucht werden.

6. Verbotene Gegenstände

1. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt.

2. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese an der Garderobe abgegeben werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 7 zu.

7. Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung

1. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter, und seinem Aufsichtspersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

2. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter und/oder das Aufsichtspersonal berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

 8. Datenschutz

1. Bei   der   Bestellung   werden   aufgenommene   Adressdaten   ausschließlich   zu   Versandzwecken   an   Dritte weitergegeben.

Näheres siehe hier Datenschutz.

 9. Sonstiges

1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die sich aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen; hierüber wird der Veranstalter den Besucher informieren. In einem solchen Fall steht dem Besucher innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

2. Hat der Besucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.

Unsere Widerrufsbelehrung findest du hier.

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